Anbieter und Lizenzgeber
BiteTheBytes GmbH
Mainzer Str. 9
36039 Fulda
Deutschland
Handelsregister: Amtsgericht Fulda, HRB 5804
Geschäftsführer: Stefan Kraus
Support: support@bitethebytes.com
Begriffsbestimmungen
„BiteTheBytes“, „wir“ oder „uns“ bezeichnet die BiteTheBytes GmbH, Fulda, Deutschland, die Entwicklerin und Lizenzgeberin von Byte Editor. Website: https://www.bitethebytes.com/. Kontakt: support@bitethebytes.com.
„Software“ bezeichnet Byte Editor sowie die dafür bereitgestellten Updates, Upgrades, Erweiterungen und Fehlerbehebungen. „Dokumentation“ bezeichnet die zugehörige Benutzerdokumentation. „Dienste“ bezeichnet die im Zusammenhang mit Byte Editor bereitgestellten Konto-, Lizenzierungs-, Download-, Update- und Supportdienste.
„Nutzerinhalte“ bezeichnet Dokumente, Quellcode, Notizen, Journale, Dateien, Medien, Arbeitsbereiche, Einstellungen und sonstiges Material, das Sie mit der Software erstellen, öffnen, bearbeiten oder verwalten. „Bestellbedingungen“ bezeichnet das für Ihren Kauf geltende konkrete Angebot für Byte Editor und die zugehörige Bestellbestätigung, zusammen mit etwaigen individuell vereinbarten Lizenzbedingungen. „Sie“ oder „Lizenznehmer“ bezeichnet die natürliche oder juristische Person, die die Lizenz erwirbt.
1. Vereinbarung und Geltungsbereich
1.1 Diese EULA regelt Ihre Nutzung von Byte Editor sowie der zugehörigen Dokumentation und Dienste. Die Annahme muss in einem rechtlich wirksamen Vertragsschlussverfahren erfolgen, in dem Ihnen diese Bedingungen zur Verfügung gestellt werden. Wenn Sie nicht einverstanden sind, nehmen Sie die EULA nicht an und nutzen Sie die Software nicht; etwaige gesetzliche Rechte in Bezug auf Ihren Kauf bleiben unberührt.
1.2 Die geltenden Bestellbedingungen bestimmen die erworbene Lizenzstufe und das erworbene Lizenzmodell, die Anzahl der Plätze, die Lizenzdauer sowie etwaige darin enthaltene Updates, Wartung oder Supportleistungen. Die Regeln zu den Lizenzstufen in Abschnitt 3 und die Regeln zu Geräten in Abschnitt 4 gelten, soweit die Bestellbedingungen nichts anderes vorsehen.
1.3 Individuell vereinbarte Bedingungen haben Vorrang vor dieser EULA. Konkrete Bestellbedingungen haben Vorrang in den kaufmännischen Angelegenheiten, die sie ausdrücklich regeln. Zwingendes Recht und die in Abschnitt 9 beschriebenen Lizenzrechte Dritter bleiben unberührt. Eine spätere Änderung eines Online-Angebots ändert einen bestehenden Kauf nicht rückwirkend.
2. Konten und Käufe
2.1 Beziehen Sie die Software und Lizenzen über BiteTheBytes oder autorisierte Vertriebskanäle. Der für Ihren Kauf verantwortliche Verkäufer ist im Bezahlvorgang und in der Bestellbestätigung angegeben. Ist dieser Verkäufer FastSpring oder ein anderer Reseller, gelten für den Kauf außerdem dessen Verkaufs- und Zahlungsbedingungen; BiteTheBytes bleibt Lizenzgeberin von Byte Editor.
2.2 Ein Konto und eine Lizenzaktivierung können erforderlich sein. Bewahren Sie Ihre Zugangsdaten sicher auf, machen Sie zutreffende Kontoangaben und melden Sie den Verdacht einer unbefugten Nutzung unverzüglich. Geben Sie Zugangsdaten nicht weiter und machen Sie die Software nicht Nutzern ohne Lizenz zugänglich. Die befugte Verwaltung durch Organisationen ist im Rahmen der Bestellbedingungen zulässig.
2.3 Käufer müssen mindestens 18 Jahre alt und zum Abschluss des Vertrags berechtigt sein. Eine Person, die für eine Organisation handelt, muss befugt sein, diese rechtlich zu verpflichten. Die Nutzung durch Minderjährige setzt eine etwaige nach anwendbarem Recht erforderliche Zustimmung oder Aufsicht voraus.
3. Lizenzstufen
3.1 Byte Editor wird in zwei Lizenzstufen lizenziert: Individual und Company. Beide Lizenzstufen umfassen denselben Funktionsumfang der Software und erlauben private und gewerbliche Arbeiten. Die Lizenzstufe ist unabhängig von dem in Abschnitt 5 beschriebenen Lizenzmodell (Dauerlizenz, Abonnement oder Lifetime-Lizenz).
3.2 Eine Individual-Lizenz ist für eine einzelne natürliche Person bestimmt, auch für einen Freiberufler oder Einzelunternehmer, der im eigenen Namen handelt. Nur diese Person darf die Lizenz nutzen. Die Lizenzstufe Individual ist für die Nutzung durch eine Einzelperson vorgesehen und nur verfügbar, solange der Jahresumsatz, den Sie zusammen mit einem etwaigen von Ihnen betriebenen Unternehmen mit Arbeiten erzielen, die mit der Software erstellt wurden, 200.000 USD nicht übersteigt.
3.3 Eine Company-Lizenz ist für ein Unternehmen, eine Organisation oder eine sonstige Einrichtung bestimmt. Sie wird pro Platz verkauft; befugte Mitarbeiter und Auftragnehmer dürfen zugewiesene Plätze für die Arbeit der Einrichtung nutzen, und jeder gleichzeitige Nutzer benötigt einen zugewiesenen Platz. Die Einrichtung ist dafür verantwortlich, dass ihre Nutzer die Bedingungen einhalten. Eine Company-Lizenz ist erforderlich, wenn mehr als eine Person die Software für denselben Geschäftsbetrieb nutzt oder wenn die Umsatzgrenze nach Abschnitt 3.2 überschritten wird. Company-Lizenzen umfassen zusätzlich die Verwaltung des Platz-Pools, eine weitere Verwaltungsrolle, Offline-Regelungen nach Abschnitt 4.3 und das in den Bestellbedingungen angegebene Supportniveau.
3.4 Entfallen die Voraussetzungen für die Lizenzstufe Individual, müssen Sie für die weitere Nutzung innerhalb einer angemessenen Frist, nachdem Sie davon Kenntnis erlangt haben, zu einer Company-Lizenz wechseln. Individual-Lizenzen dürfen nicht kombiniert oder geteilt werden, um die für die Nutzer einer Organisation erforderlichen Company-Plätze zu umgehen.
3.5 Mengenrabatte und Vereinbarungen über Standortlizenzen für Company-Käufe sind Preisbedingungen. Sie ändern nicht die durch diese EULA eingeräumten Lizenzrechte.
4. Aktivierung, Internetverbindung und Geräte
4.1 Jede Individual-Lizenz und jeder zugewiesene Company-Platz darf gleichzeitig auf bis zu zwei Geräten aktiviert werden. Aktivierungen dienen dem berechtigten Nutzer und begründen keine zusätzlichen Plätze. Sie dürfen die Software auf weiteren Geräten installieren, die Sie nutzen; beschränkt ist nur die gleichzeitige Aktivierung.
4.2 Um ein anderes Gerät zu nutzen, deaktivieren Sie eine der bestehenden Aktivierungen über das Kundenportal oder, sofern verfügbar, in der Software; die frei gewordene Aktivierung steht dann sofort zur Verfügung. Um Missbrauch zu verhindern, darf eine Aktivierung auf diese Weise je Individual-Lizenz oder Company-Platz höchstens einmal innerhalb eines beliebigen Zeitraums von sieben Tagen freigegeben werden. Der Support kann in begründeten Fällen, etwa bei einem Hardwareausfall oder Diebstahl, weitere Wechsel gestatten.
4.3 Für den Kontozugang, die Aktivierung, die Lizenzprüfung, Downloads und Updates sowie für Funktionen, die eine Verbindung zu Online-Diensten herstellen, ist ein Internetzugang erforderlich. Nach einer erfolgreichen Online-Prüfung bleibt die Software bis zu vierzehn Tage ohne Verbindung nutzbar; eine erneute Verbindung erneuert diesen Zeitraum, der niemals eine abgelaufene Lizenzlaufzeit verlängert. Offline-Regelungen für vom Netz getrennte Arbeitsplätze stehen Company-Lizenznehmern auf Anfrage zur Verfügung und richten sich nach ihren schriftlichen Bedingungen.
4.4 Der Zugang zu den Diensten kann von einer gültigen Berechtigung und der Zahlung bei Fälligkeit abhängen. Vor einer Sperrung wegen eines behebbaren Zahlungs- oder Lizenzverstoßes werden wir Sie benachrichtigen und Ihnen eine angemessene Gelegenheit zur Abhilfe geben, sofern nicht ein sofortiges Handeln durch Betrug, ein Sicherheitsrisiko oder einen anderen rechtlich hinreichenden Grund gerechtfertigt ist. Zwingende Rechte, Zahlungen zurückzubehalten oder eine Belastung zu beanstanden, werden nicht ausgeschlossen.
5. Lizenzdauer, Wartung und Updates
5.1 Gewährt wird nur das in den Bestellbedingungen angegebene Lizenzmodell. Ein nachstehend beschriebenes Modell ist kein Angebot zum Verkauf dieses Modells und fügt einem anderen Kauf keine Rechte hinzu.
5.2 Eine Dauerlizenz erlaubt nach Maßgabe dieser EULA die fortdauernde Nutzung der von dieser Lizenz umfassten Versionen. Eine etwaige gesonderte Wartungslaufzeit bestimmt den Anspruch auf zusätzliche Versionen und Leistungen. Der Ablauf der Wartung beendet für sich genommen nicht das dauerhafte Recht zur Nutzung bereits lizenzierter Versionen.
5.3 Ein Abonnement erlaubt die Nutzung während seiner bezahlten Laufzeit. Abrechnung, Verlängerung und Kündigung richten sich nach den geltenden Bestellbedingungen und dem zwingenden Recht. Eine ordentliche Kündigung beendet künftige Verlängerungen zum maßgeblichen Kündigungstermin; die Nutzung bleibt für den Rest der bezahlten Laufzeit möglich. Mit dem Ablauf enden die ausschließlich auf dem Abonnement beruhenden Nutzungsrechte, sofern die Bestellbedingungen nicht ausdrücklich ein fortbestehendes Recht gewähren. Das Aufbewahren eines Installers oder einer heruntergeladenen Kopie verlängert das Abonnement nicht.
5.4 Eine Lifetime-Lizenz oder sonstige Sonderlizenz hat, sofern sie ausdrücklich angeboten wird, nur die in ihren Bestellbedingungen festgelegte Dauer und die dort festgelegten Update- oder Leistungsansprüche. Ein Anspruch auf nicht damit zusammenhängende Produkte von BiteTheBytes, Inhaltsbibliotheken oder künftige Dienste ergibt sich daraus nicht.
5.5 Updates oder Upgrades außerhalb der erworbenen Berechtigung können einen gesonderten Kauf erfordern. Diese kaufmännischen Beschränkungen schließen Aktualisierungen, einschließlich Sicherheitsaktualisierungen, oder sonstige Rechtsbehelfe, die nach zwingendem Recht bereitzustellen sind, nicht aus.
6. Rückerstattungen und Widerruf
6.1 Die zugehörige Rückerstattungsrichtlinie für Byte Editor erläutert die Abwicklung von Widerrufen und Rückerstattungen. Weder diese EULA noch diese Richtlinie gewährt eine zusätzliche freiwillige Geld-zurück-Garantie.
6.2 Zwingende Widerrufsrechte, Rechte bei mangelhaften oder nicht bereitgestellten digitalen Produkten und sonstige nicht ausschließbare Rechtsbehelfe bleiben unberührt. Das Herunterladen, Installieren, Aktivieren oder die Annahme dieser EULA bewirkt für sich genommen keinen Verzicht auf ein gesetzliches Widerrufsrecht. Der Vorwurf eines Verstoßes oder ein Kauf über einen Reseller lässt gesetzliche Rechtsbehelfe nicht automatisch entfallen.
7. Einräumung des Nutzungsrechts und Nutzerinhalte
7.1 Nach Maßgabe der jeweiligen Berechtigung räumt BiteTheBytes Ihnen ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht ein, Byte Editor und seine Dokumentation im Rahmen der Bestellbedingungen für private oder gewerbliche Zwecke zu installieren und zu nutzen. Die Rechte an der Software werden lizenziert; das Urheberrecht daran wird nicht auf Sie übertragen.
7.2 Sie dürfen Byte Editor nutzen, um Nutzerinhalte zu erstellen, anzuzeigen, zu bearbeiten, zu organisieren, zu konvertieren, zu drucken und zu exportieren, einschließlich Material, zu dessen Bearbeitung Sie für Kunden, Arbeitgeber oder sonstige Dritte befugt sind. Der Umstand, dass Byte Editor eine Datei öffnen kann, verleiht keine Rechte an dieser Datei.
7.3 Sie und die jeweiligen Rechteinhaber behalten ihre Rechte an den Nutzerinhalten. BiteTheBytes erwirbt an Ihren Dokumenten, Ihrem Quellcode oder sonstigen Arbeitsergebnissen nicht allein deshalb Eigentum oder einen Anspruch auf Lizenzgebühren, weil Byte Editor verwendet wurde. Sie dürfen Ihre eigenen Arbeitsergebnisse vorbehaltlich etwaiger Rechte Dritter an darin enthaltenem Material verbreiten.
7.4 Die Software gewährt keine Lizenz für andere Produkte von BiteTheBytes oder deren Asset-Bibliotheken. Beispiele, Schriftarten, Symbole oder sonstige mitgelieferte Materialien unterliegen weiterhin den für sie geltenden Hinweisen und Lizenzen; sie werden nicht automatisch als eigenständige Produkte auf Sie übertragen.
8. Beschränkungen
8.1 Soweit nicht durch die Bestellbedingungen, eine einschlägige Lizenz eines Dritten oder zwingendes Recht gestattet, dürfen Sie die Software weder verkaufen, vermieten, verleasen, unterlizenzieren oder verbreiten noch Personen, die nicht von Ihrer Lizenz erfasst sind, einen eigenständigen Zugang zu ihr gewähren.
8.2 Sie dürfen die Lizenzprüfung nicht rechtswidrig umgehen oder manipulieren, keine betrügerisch erlangten Berechtigungen verwenden und keine Aktivierungsdaten weitergeben, um die erworbenen Beschränkungen zu unterlaufen. Die rechtmäßige Konto- und Geräteverwaltung über unterstützte Mechanismen ist zulässig.
8.3 Sie dürfen die proprietäre Software nicht verändern, disassemblieren, dekompilieren oder einem Reverse Engineering unterziehen, es sei denn, dies ist ausdrücklich gestattet oder nach zwingendem Recht erlaubt. Die Rechte, erforderliche Sicherungskopien anzufertigen, das Programm zu beobachten, zu untersuchen oder zu testen und Informationen zur Interoperabilität zu erlangen, bleiben im gesetzlich zulässigen Umfang gewahrt.
8.4 Entfernen Sie keine Schutzrechtshinweise und verletzen Sie keine Rechte Dritter. Beschränkungen der Übertragung einer Lizenz gehen der gesetzlich anwendbaren Erschöpfung oder sonstigen zwingenden Übertragungsrechten nicht vor. Das Bearbeiten eigener Dokumente, eigenen Codes, eigener Einstellungen oder Profile mit unterstützten Funktionen ist keine verbotene Veränderung der Software.
9. Komponenten Dritter
9.1 Byte Editor enthält Komponenten Dritter, darunter Open-Source-Software. Die zugehörigen Urheberrechtshinweise und Lizenztexte werden mit der Anwendung bereitgestellt, einschließlich ihrer Lizenzhinweise zu Komponenten Dritter und der Lizenzdateien von Electron/Chromium.
9.2 Diese Komponenten unterliegen weiterhin ihren jeweiligen Lizenzen. Steht diese EULA im Widerspruch zu einer Lizenz, die für eine Komponente eines Dritten gilt, hat diese Lizenz für die betreffende Komponente Vorrang. Keine Bestimmung dieser EULA entzieht Rechte, die nach diesen Lizenzen gewährt werden.
9.3 Byte Editor enthält FFmpeg unter der GNU Lesser General Public License Version 2.1 oder einer späteren Version. Der Link „Third-Party Licenses“ im Dialog „About“ und das mit der Anwendung bereitgestellte Verzeichnis „licenses“ weisen die Lizenzen der Komponenten, den enthaltenen Quellcode und die Build-Informationen aus. Die durch diese Lizenzen gewährten Rechte, einschließlich der Rechte, erfasste Komponenten zu verändern und zur Fehlersuche bei diesen Veränderungen ein Reverse Engineering vorzunehmen, soweit die anwendbare Lizenz dies vorsieht, bleiben unberührt.
10. Datenschutz und Online-Dienste
10.1 Konto-, Lizenzierungs- und Update-Funktionen verarbeiten die für diese Funktionen erforderlichen Informationen; dazu können Konto- und Lizenzkennungen, eine Gerätekennung, der Gerätename, das Betriebssystem sowie technische Anfrage- oder Sicherheitsinformationen gehören. Die Verarbeitung muss im Einklang mit dem anwendbaren Datenschutzrecht und den einschlägigen Datenschutzhinweisen erfolgen.
10.2 Zwecke, Rechtsgrundlagen, Empfänger, Speicherdauer und die Rechte der betroffenen Personen sind im geltenden Datenschutzhinweis beschrieben. Diese EULA ersetzt diesen Hinweis nicht und stellt keine Einwilligung in die Datenverarbeitung dar. Fragen zum Datenschutz können an support@bitethebytes.com gerichtet werden.
10.3 Wenn Sie eine Verbindung zu entfernten Arbeitsbereichen, Repositorys, Websites oder sonstigen Diensten Dritter herstellen, können die für die gewählte Funktion erforderlichen Informationen an diese Ziele übermittelt werden. Sie sind dafür verantwortlich, über die Berechtigung zu verfügen, die Verbindung herzustellen und die betreffenden Inhalte zu übertragen. Es können deren eigene Bedingungen und Datenschutzhinweise gelten.
11. Support und Vertraulichkeit
11.1 Ansprüche auf Support richten sich nach den Bestellbedingungen. Sie müssen keine vertraulichen Dateien einreichen, um Hilfe anzufordern; eine Beschreibung oder ein reduziertes Beispiel kann genügen. Stellen Sie nur Material zur Verfügung, zu dessen Weitergabe Sie befugt sind.
11.2 Freiwillig für den Support bereitgestellte Inhalte dürfen verarbeitet werden, soweit dies zur Untersuchung und Erledigung der Anfrage erforderlich ist. Sie werden vertraulich behandelt, und durch die Übermittlung wird keine Lizenz zur Veröffentlichung oder zu einer zweckfremden kommerziellen Verwertung eingeräumt. Der Zugriff durch Dienstleister, die Speicherung und gesetzlich vorgeschriebene Offenlegungen unterliegen weiterhin angemessenen Schutzmaßnahmen und den anwendbaren datenschutzrechtlichen Pflichten.
11.3 Jede Partei ist verpflichtet, nicht öffentliche Informationen, die ihr von der anderen Partei unter Umständen offengelegt werden, die vernünftigerweise auf Vertraulichkeit schließen lassen, zu schützen und nur für den jeweiligen Vertragszweck zu verwenden. Ausgenommen sind öffentlich bekannte Informationen, bereits rechtmäßig bekannte Informationen, unabhängig entwickelte Informationen sowie Informationen, die rechtmäßig aus einer anderen Quelle erlangt wurden. Gesetzlich vorgeschriebene Offenlegungen bleiben zulässig.
11.4 Diese Vertraulichkeitspflichten bestehen nach der Beendigung fünf Jahre lang fort; Geschäftsgeheimnisse bleiben so lange geschützt, wie sie die Voraussetzungen für einen rechtlichen Schutz erfüllen. Öffentlich vertriebene Software und Dokumentation sind nicht allein deshalb vertraulich, weil sie von dieser EULA erfasst werden.
12. Mitteilungen und Feedback
12.1 Betriebliche und vertragliche Mitteilungen können per E-Mail, über das Kontoportal oder in der Software übermittelt werden, vorbehaltlich etwaiger gesetzlich vorgeschriebener Formerfordernisse oder des Erfordernisses eines dauerhaften Datenträgers. Halten Sie Ihre Kontaktdaten aktuell. Werbliche Mitteilungen erfordern eine Rechtsgrundlage und eine etwaige gesetzlich erforderliche Einwilligung; diese EULA stellt keine Einwilligung in Werbung dar.
12.2 Sie können freiwillig Vorschläge oder Feedback übermitteln. Soweit Sie über die betreffenden Rechte verfügen, gestatten Sie BiteTheBytes, dieses Feedback ohne Vergütung zur Verbesserung ihrer Produkte zu nutzen. Diese Erlaubnis berechtigt nicht zur Nutzung vertraulicher Nutzerinhalte oder personenbezogener Daten über die Zwecke und Befugnisse hinaus, die für diese Inhalte gelten.
13. Vertragsmäßigkeit des Produkts, Gewährleistung und Haftung
13.1 Für die Software gelten die vereinbarte Produktbeschreibung und die anwendbaren gesetzlichen Anforderungen an die Vertragsmäßigkeit. Eine zusätzliche Garantie für einen unterbrechungsfreien oder vollständig fehlerfreien Betrieb wird nicht übernommen. Zwingende Rechte in Bezug auf Vertragsmäßigkeit, Aktualisierungen, Nachbesserung, Ersatzlieferung, Minderung, Vertragsbeendigung oder Schadensersatz werden nicht ausgeschlossen.
13.2 Prüfen Sie die angegebenen Systemanforderungen und halten Sie beim Bearbeiten von Dateien angemessene Sicherungskopien vor. Dies überträgt weder die eigenen rechtlichen Pflichten von BiteTheBytes auf Sie noch bedeutet es einen Verzicht auf Ihre Rechte im Fall eines Mangels. Für Testversionen und Beta-Versionen gelten vorbehaltlich zwingenden Rechts die für diese Versionen angegebenen Einschränkungen.
13.3 Die Haftung von BiteTheBytes ist unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für jede Haftung, die nicht rechtswirksam beschränkt werden kann, einschließlich einer anwendbaren Produkthaftung. Die Haftung aus einer ausdrücklich übernommenen Garantie richtet sich weiterhin nach dieser Garantie.
13.4 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet BiteTheBytes für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen, begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren typischen Schaden. Die Haftung für sonstige leichte Fahrlässigkeit ist nur insoweit ausgeschlossen, als das anwendbare Recht dies zulässt. Für Sie geltende zwingende Vorschriften, die Sie stärker schützen, haben Vorrang.
14. Beendigung und ihre Folgen
14.1 Diese EULA gilt für die Dauer der jeweiligen Nutzungsrechte. Die ordentliche Kündigung eines Abonnements richtet sich nach Abschnitt 5.3. Der Ablauf eines Wartungsplans beendet für sich genommen keine Dauerlizenz.
14.2 Jede Partei kann wegen einer rechtlich hinreichenden wesentlichen Vertragsverletzung kündigen, in der Regel nach vorheriger Abmahnung und Einräumung einer angemessenen Gelegenheit zur Abhilfe, es sei denn, das Gesetz erlaubt eine fristlose Kündigung. BiteTheBytes kann unter diesen Voraussetzungen gegen Betrug, rechtswidrige Umgehung oder unbefugte Verbreitung vorgehen.
14.3 Endet eine Lizenz wirksam, stellen Sie die Nutzung der Software im Rahmen dieser Lizenz ein und entfernen Sie Kopien, zu deren Nutzung Sie nicht mehr berechtigt sind. Rechte aus einer gesonderten gültigen Lizenz oder aus der Lizenz einer Komponente eines Dritten bleiben davon unberührt. Rückerstattungen und sonstige Rechtsbehelfe richten sich nach dem jeweiligen Vertrag und dem zwingenden Recht.
14.4 Ihre Rechte an Nutzerinhalten erlöschen nicht. Sie müssen Ihre Dokumente oder Arbeitsbereiche nicht löschen und dürfen sie mit einer anderen rechtmäßig verfügbaren Anwendung weiterhin nutzen. Eigentumsrechte, Vertraulichkeit, bereits entstandene Zahlungspflichten sowie Bestimmungen, die über die Beendigung hinaus fortgelten sollen, bleiben, soweit anwendbar, wirksam.
15. Änderungen dieser Bedingungen
15.1 Die für Ihren Kauf wirksam vereinbarte Fassung ist für diesen Kauf maßgeblich. Neue Fassungen der EULA können mit neuen Käufen oder neuen Versionen der Software angeboten werden. Die bloße Veröffentlichung geänderter Bedingungen, Ihr Schweigen oder die fortgesetzte Nutzung ersetzt nicht automatisch die Bedingungen einer bestehenden Lizenz.
15.2 Änderungen einer bestehenden Vereinbarung erfordern Ihre Zustimmung oder eine andere rechtlich wirksame Grundlage sowie etwaige erforderliche Mitteilungen oder Kündigungsrechte. Gesetzliche Pflichten und ausdrücklich für fortlaufende Dienste vereinbarte Bedingungen bleiben anwendbar. Eine dauerhafte Berechtigung wird nicht allein durch die Veröffentlichung einer neuen EULA geschmälert.
16. Allgemeine Bestimmungen
16.1 Ist eine Bestimmung unwirksam oder nicht durchsetzbar, gilt die übrige Vereinbarung im gesetzlich zulässigen Umfang fort. Für die dadurch entstehende Lücke gelten die anwendbaren gesetzlichen Vorschriften.
16.2 Die Abtretung oder Übertragung vertraglicher Rechte oder Pflichten bedarf einer etwaigen gesetzlich erforderlichen Zustimmung und Form. Vertragliche Beschränkungen gehen zwingenden Übertragungsrechten nicht vor. Jede Übertragung durch BiteTheBytes muss Ihre Rechte wahren und dem anwendbaren Recht entsprechen.
16.3 Diese EULA begründet kein Gesellschafts-, Arbeits- oder Vertretungsverhältnis. Keine Partei kann die andere allein aufgrund dieser EULA rechtlich binden.
17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
17.1 Diese EULA unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf, soweit dieses anwendbar ist. Verbrauchern bleibt der Schutz durch die zwingenden Vorschriften des Staates, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, erhalten, soweit diese Vorschriften anwendbar sind.
17.2 Die Gerichte in Fulda, Deutschland, sind nur dann ausschließlich zuständig, wenn eine wirksame Gerichtsstandsvereinbarung getroffen werden kann, unter anderem mit Kaufleuten im Sinne des deutschen Handelsrechts, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Im Übrigen gilt der gesetzliche Gerichtsstand. Diese EULA verpflichtet Verbraucher nicht, entgegen zwingendem Recht in Fulda Klage zu erheben oder sich dort gegen eine Klage zu verteidigen.
17.3 Kontakt zu dieser EULA: BiteTheBytes GmbH, support@bitethebytes.com, https://www.bitethebytes.com/.