Anbieter und Lizenzgeber
BiteTheBytes GmbH
Mainzer Str. 9
36039 Fulda
Deutschland
Handelsregister: Amtsgericht Fulda, HRB 5804
Geschäftsführer: Stefan Kraus
Support: support@bitethebytes.com
Material Creator (die „Software“) wird von Steven Koch (der „Entwickler“) entwickelt und geschaffen. Die BiteTheBytes GmbH (der „Herausgeber“) vertreibt die Software, schließt im eigenen Namen Verträge mit Endbenutzern und räumt Endbenutzerlizenzen auf Grundlage ihrer ausschließlichen Vertriebs- und Unterlizenzierungsrechte ein. Urheberrecht und Eigentum an der Software verbleiben beim Entwickler, vorbehaltlich der dem Herausgeber und etwaigen rechtmäßigen Nachfolgern eingeräumten Rechte. Der Produktname Material Creator und die zugehörigen Produktkennzeichen gehören dem Herausgeber.
1. Geltungsbereich und Annahme
Dieser Endbenutzer-Lizenzvertrag (die „Vereinbarung“) wird zwischen Ihnen und dem Herausgeber geschlossen. Diese Vereinbarung regelt Ihre Installation und Nutzung der Software sowie etwaiger Updates, die im Rahmen dieser Vereinbarung bereitgestellt werden.
Die Annahme muss in einem rechtlich wirksamen Vertragsschlussverfahren erfolgen, in dem Ihnen diese Vereinbarung zur Verfügung gestellt wird. Wenn Sie nicht einverstanden sind, nehmen Sie diese Vereinbarung nicht an und installieren oder nutzen Sie die Software nicht; etwaige gesetzliche Rechte in Bezug auf Ihren Kauf bleiben unberührt. Die Bestellbestätigung oder die Bedingungen des Onlineshops nennen die erworbene Lizenzlaufzeit, die Anzahl der berechtigten Nutzer oder Plätze, den Preis, die Zahlungsbedingungen und etwaige zusätzliche Kaufbedingungen. Gesetzlich vorgeschriebene vorvertragliche Informationen und die im Bezahlvorgang bereitgestellte Widerrufsbelehrung werden durch diese Vereinbarung nicht ersetzt.
„Sie“ bezeichnet die natürliche oder juristische Person, die die Lizenz erwirbt. Eine Person, die diese Vereinbarung für eine Einrichtung annimmt, muss befugt sein, diese rechtlich zu verpflichten. Individuell vereinbarte Bedingungen und zwingendes Recht haben Vorrang. Diese Bedingungen gelten für bestehende Käufe nur, soweit sie wirksam vereinbart wurden; sie entziehen erworbene Rechte nicht rückwirkend.
Käufe im offiziellen Onlineshop wickelt FastSpring als verkaufender Händler (Merchant of Record) ab. Der in Ihrer Bestellbestätigung genannte Verkäufer schließt mit Ihnen den Vertrag über den Kauf; der Herausgeber übernimmt Lizenzierung und Support. Halten Sie Ihre Kontoangaben zutreffend und Ihre Zugangsdaten sicher. Die Verwaltung von Company-Plätzen erlaubt keine uneingeschränkte Weitergabe persönlicher Zugangsdaten.
2. Einräumung des Nutzungsrechts, Lizenzstufen Individual und Company
Vorbehaltlich der Zahlung des geltenden Preises und der Einhaltung dieser Vereinbarung räumt der Herausgeber Ihnen ein nicht ausschließliches, nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht ein, die Software zu installieren und zu nutzen. Übertragungen unterliegen Abschnitt 4 und dem zwingenden Recht. Die Nutzung ist zulässig:
- für private oder gewerbliche Arbeiten;
- für die Lizenzlaufzeit und die Anzahl der Nutzer, Plätze oder Geräte, die in Ihrer Bestellbestätigung angegeben sind; und
- zum Erstellen, Bearbeiten und Exportieren von Materialien, Texturen, Bildern und sonstigen Dateien („Output“).
Sie dürfen eine Sicherungskopie anfertigen, soweit dies zur Sicherung der künftigen Nutzung erforderlich und nach zwingendem Recht zulässig ist. Nicht ausdrücklich im Rahmen dieser Vereinbarung eingeräumte Rechte bleiben vorbehalten.
Es gibt nur zwei Lizenzstufen:
- Individual: für eine natürliche Person, auch für einen Freiberufler oder Einzelunternehmer, der im eigenen Namen handelt. Nur diese Person darf den Platz nutzen. Private und gewerbliche Arbeiten sind zulässig. Die Lizenzstufe Individual ist nur verfügbar, solange der Jahresumsatz, den Sie zusammen mit einem etwaigen von Ihnen betriebenen Unternehmen mit Arbeiten erzielen, die mit der Software erstellt wurden, 200.000 USD nicht übersteigt.
- Company: für ein Unternehmen, eine Organisation oder eine sonstige Einrichtung, mit der in der Bestellung angegebenen Anzahl von Plätzen. Befugte Mitarbeiter und Auftragnehmer dürfen zugewiesene Plätze für die Arbeit der Einrichtung nutzen. Jeder aktive Nutzer benötigt einen verfügbaren Platz, und die Einrichtung ist dafür verantwortlich, dass diese Nutzer die Bedingungen einhalten. Eine Company-Lizenz ist erforderlich, wenn mehr als eine Person die Software für denselben Geschäftsbetrieb nutzt oder wenn die Umsatzgrenze der Lizenzstufe Individual überschritten wird.
Beide Lizenzstufen umfassen denselben Funktionsumfang der Software. Entfallen die Voraussetzungen für die Lizenzstufe Individual, müssen Sie für die weitere Nutzung innerhalb einer angemessenen Frist, nachdem Sie davon Kenntnis erlangt haben, zu einer Company-Lizenz wechseln. Individual-Lizenzen dürfen nicht zusammengelegt werden, um die für die Nutzer einer Organisation erforderlichen Company-Plätze zu umgehen. Gesondert ausgewiesene Dienste oder Add-ons Dritter können eigenen Bedingungen unterliegen.
Jede Individual-Lizenz oder jeder zugewiesene Company-Platz darf auf bis zu zwei Geräten aktiviert werden. Diese Aktivierungen dienen dem berechtigten Nutzer und begründen keine zwei Nutzerplätze. Die Zahl gleichzeitiger Nutzer darf die erworbene Anzahl an Plätzen nicht übersteigen. Ein altes Gerät kann über die verfügbare Oberfläche zur Geräteverwaltung oder das Kundenportal deaktiviert werden; die frei gewordene Aktivierung steht dann sofort zur Verfügung. Um Missbrauch zu verhindern, darf eine Aktivierung auf diese Weise je Individual-Lizenz oder Company-Platz höchstens einmal innerhalb eines beliebigen Zeitraums von sieben Tagen freigegeben werden. Der Support kann in begründeten Fällen, etwa bei einem Hardwareausfall oder Diebstahl, weitere Wechsel gestatten. Die Lizenz gilt für die unterstützten Betriebssysteme, wobei die Gerätegrenzen plattformübergreifend gelten.
Für die Anmeldung, die Aktivierung, Downloads und die regelmäßige Lizenzprüfung ist eine Internetverbindung erforderlich. Die jeweils aktuelle signierte Offline-Bestätigung bleibt nach einer erfolgreichen Online-Prüfung bis zu vierzehn Tage gültig und verlängert niemals eine abgelaufene Lizenzlaufzeit. Stellen Sie erneut eine Verbindung her, um sie zu erneuern. Gesondert vereinbarte Offline-Regelungen richten sich nach ihren schriftlichen Bedingungen.
3. Ihr Output
Im Verhältnis zwischen Ihnen, dem Herausgeber und dem Entwickler gehört Ihnen der Output, den Sie mit der Software erstellen. Weder der Herausgeber noch der Entwickler beansprucht Lizenzgebühren oder Eigentumsrechte an Ihrem Output allein deshalb, weil er mit der Software erstellt wurde.
Sie dürfen Ihren eigenen originären Output ohne zusätzliches Entgelt und ohne Genehmigung des Herausgebers nutzen, vervielfältigen, verändern, veröffentlichen, teilen, lizenzieren und verkaufen, einschließlich eigenständiger Materialien und Texturen, Texturpakete und sonstiger Assets, die über Marktplätze oder Asset-Stores verkauft werden. Dies umfasst auch Ihre originären Graphen, eigenen Nodes und Renderings, Arbeiten für Kunden sowie die Verwendung in Spielen, Filmen, Visualisierungen und anderen kommerziellen Projekten. Der Ablauf eines Abonnements entzieht diese Rechte an rechtmäßig erstelltem Output nicht.
Sie sind dafür verantwortlich, dass Inhalte, Referenzbilder, Meshes, Schriftarten, Daten und sonstige Assets, die Sie importieren oder verwenden, rechtmäßig sind und keine Rechte Dritter verletzen. Dieser Abschnitt überträgt Ihnen keine Rechte an Inhalten Dritter oder an Komponenten, die mit der Software bereitgestellt werden.
Mit der Software bereitgestellte Beispielprojekte, Vorlagen, Texturen, Meshes, HDR-Umgebungen und vergleichbare Inhalte („Mitgelieferte Assets“) dürfen vorbehaltlich der für sie angegebenen Lizenzen in Ihren eigenen Arbeiten verwendet und verändert werden. Bei Assets, die dem Herausgeber oder dem Entwickler gehören, dürfen Sie originären Output, in den diese eingebunden sind, verbreiten, sofern die Verbreitung die zugrunde liegenden Mitgelieferten Assets nicht zur eigenständigen Extraktion oder Wiederverwendung zugänglich macht. Sie dürfen diese Mitgelieferten Assets selbst, ob unverändert oder verändert, ohne Erlaubnis nicht als eigenständige Bibliothek, als Asset-Paket oder als Ersatz für Quellinhalte weiterverkaufen oder weiterverbreiten. Das bloße Kopieren oder oberflächliche Verändern eines mitgelieferten Assets macht dieses nicht zu Ihrem eigenständig erstellten Output. Das Erstellen eines eigenen Materials mit den prozeduralen Werkzeugen der Software macht dieses für sich genommen nicht zu einem beschränkten Mitgelieferten Asset.
Gesonderte Asset-Lizenzen haben für das betreffende Asset Vorrang. Insbesondere schränkt diese Vereinbarung keine Befugnisse ein, die unabhängig davon nach CC0 oder einer anwendbaren Open-Source-Lizenz gewährt werden. Ihre Rechte an Ihrem eigenen Output bleiben von den Rechten an eingebundenen Inhalten getrennt.
4. Beschränkungen
Sofern und soweit nicht zwingendes Recht eine Handlung trotz dieser Beschränkung ausdrücklich erlaubt, dürfen Sie nicht:
- die Software einem Reverse Engineering unterziehen, sie dekompilieren, disassemblieren oder auf sonstige Weise versuchen, ihren Quellcode, ihre geschützte Implementierung, ihre Shader-Logik oder ihre interne Struktur zu ermitteln;
- Lizenzierungs-, Aktivierungs-, Zugangskontroll- oder technische Schutzmaßnahmen umgehen, deaktivieren oder manipulieren;
- die Software kopieren, weiterverbreiten, unterlizenzieren, vermieten, verleasen, verleihen, verkaufen oder auf sonstige Weise einem Dritten zugänglich machen, ausgenommen eine vom Herausgeber ausdrücklich genehmigte oder nach zwingendem Recht vorgeschriebene Übertragung;
- die Software selbst verändern, anpassen, übersetzen oder abgeleitete Werke davon erstellen, es sei denn, die Software oder zwingendes Recht gestattet dies ausdrücklich;
- Urheberrechts-, Marken-, Namensnennungs- oder Lizenzhinweise entfernen, verändern oder unkenntlich machen; oder
- geschützte Elemente der Software oder unter Verstoß gegen diese Vereinbarung erlangte Informationen nutzen, um ihre Implementierung zu kopieren oder ein rechtsverletzendes Konkurrenzprodukt zu erstellen.
Keine Bestimmung dieser Vereinbarung beschränkt Rechte, die nicht rechtswirksam ausgeschlossen werden können. Insbesondere können Handlungen, die zur Herstellung der Interoperabilität eines unabhängig geschaffenen Computerprogramms unerlässlich sind, nach § 69e des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) zulässig sein, wenn die dort genannten gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Durch eine solche rechtmäßige Dekompilierung gewonnene Informationen dürfen nur innerhalb der durch das anwendbare Recht gezogenen Grenzen verwendet und weitergegeben werden. Die §§ 69d bis 69g UrhG bleiben unberührt.
Die Beschränkungen zur Veränderung der Software verbieten nicht, im Rahmen Ihrer Lizenz eigene Graphen, eigene Nodes, Skripte oder Erweiterungen mit unterstützten Mitteln zu erstellen und zu verbreiten.
5. Eigentum und Hinweise
Die Software wird lizenziert, nicht verkauft. Der Entwickler bleibt Urheber und Inhaber des Urheberrechts sowie Eigentümer der Software, vorbehaltlich der dem Herausgeber eingeräumten Vertriebs-, Unterlizenzierungs-, Fortführungs- und sonstigen Rechte. Dem Herausgeber gehören die Produktbezeichnung Material Creator und die zugehörigen Produktkennzeichen.
Keine Bestimmung dieser Vereinbarung überträgt Ihnen das Eigentum an der Software, am Quellcode, an Marken oder an sonstigem geistigem Eigentum. Sie erhalten nur die in Abschnitt 2 ausdrücklich beschriebene Lizenz.
6. Komponenten Dritter
Die Software enthält Komponenten Dritter und Open-Source-Komponenten. Die für sie geltenden Lizenzen, Namensnennungshinweise und etwaige abweichende Bedingungen werden mit der Software im Verzeichnis „licenses“ bereitgestellt. Diese Bedingungen Dritter gelten für die betreffenden Komponenten und haben, soweit deren Lizenzen dies erfordern, Vorrang vor entgegenstehenden Bestimmungen dieser Vereinbarung.
7. Updates, Wartung und Support
Lizenzstufen sind von Kaufmodellen zu unterscheiden. Maßgeblich ist das in der Bestellung angegebene Kaufmodell:
- Dauerlizenz: Ein einmaliger Kauf gewährt die fortdauernde Nutzung der von der Lizenz umfassten Versionen der Software. Zwölf Monate Updates und Upgrades sind enthalten, sofern die Bestellung nicht ausdrücklich einen längeren Zeitraum gewährt. Optionale Wartungsverlängerungen gewähren den im Verlängerungsangebot beschriebenen zusätzlichen Update-Zeitraum. Der Ablauf der Wartung beendet nicht das Recht zur Nutzung der bereits von der Dauerlizenz umfassten Versionen.
- Abonnement: Die Nutzung der Software und der Zugang zu den enthaltenen Versionen erfordern ein aktives Abonnement. Sie können die Verlängerung über den dafür vorgesehenen Kauf- oder Kontodienst kündigen. Der Zugang besteht bis zum Ende der bezahlten Laufzeit fort; danach ist für die weitere Nutzung eine Verlängerung oder eine andere gültige Lizenz erforderlich. Ihre Projektdateien und die Rechte an Ihren eigenen Arbeiten verbleiben bei Ihnen.
- Lifetime- oder Aktionslizenz: Dies ist keine dritte Lizenzstufe. Sie besteht nur, wenn der Herausgeber sie ausdrücklich einräumt, und bleibt entweder der Lizenzstufe Individual oder der Lizenzstufe Company zugeordnet. Eine ausdrücklich eingeräumte Lifetime-Lizenz umfasst die fortdauernde Nutzung der erfassten Versionen sowie künftiger Versionen von Material Creator, die der Herausgeber allgemein veröffentlicht, solange er das Produkt vertreibt. Etwaige Ansprüche auf Inhalte, die Anzahl der Plätze, Testpflichten oder sonstige Aktionsbedingungen müssen in der Lizenzeinräumung angegeben sein; ein Anspruch auf nicht damit zusammenhängende Produkte oder auf Abonnements Dritter ergibt sich daraus nicht. Die Einstellung des Vertriebs entzieht nicht das Recht zur Nutzung bereits lizenzierter Versionen.
Sofern ihnen nicht wirksam gesonderte Bedingungen beigefügt sind, unterliegen Fehlerkorrekturen, Updates und Upgrades dieser Vereinbarung. Ein Update kann ein unterstütztes Betriebssystem, einen unterstützten Grafiktreiber oder eine sonstige technische Umgebung voraussetzen.
Support wird über das vom Herausgeber dafür vorgesehene Kundenportal oder den dafür vorgesehenen Supportkanal erbracht. Abgesehen von den vorstehend oder in der Bestellung genannten Ansprüchen werden keine bestimmten künftigen Funktionen, Veröffentlichungstermine oder Service-Level garantiert. Zwingende gesetzliche Pflichten, einschließlich erforderlicher Aktualisierungen und Rechtsbehelfe, bleiben unberührt.
8. Datenschutz und Kundendaten
Der Herausgeber ist der Verantwortliche für personenbezogene Daten, die im Zusammenhang mit Kauf, Lizenzierung, Kundenportal und Support bei Endbenutzern erhoben werden. Der geltende Datenschutzhinweis erläutert die Zwecke, Rechtsgrundlagen, Speicherdauer und Ihre Datenschutzrechte. Der Entwickler kann Kundendaten im Auftrag des Herausgebers verarbeiten, soweit dies für Support oder Wartung erforderlich ist.
Konto-, Geräteregistrierungs- und Lizenzierungsinformationen werden wie in den geltenden Datenschutzhinweisen beschrieben verarbeitet. Der verkaufende Händler (Merchant of Record) und etwaige externe Dienste haben die in ihren eigenen Hinweisen erläuterten Rollen.
Für die gewöhnliche Nutzung müssen Sie keine Projektdateien bereitstellen. Dateien, die Sie nach eigener Entscheidung für den Support bereitstellen, dürfen von befugtem Personal zur Fehlerbehebung verwendet werden, vorbehaltlich der Vertraulichkeit und der anwendbaren datenschutzrechtlichen Anforderungen. Ihre Bereitstellung überträgt kein Eigentum und räumt keine Lizenz für Marketingzwecke oder für das Training von KI ein. Freiwillig eingereichte Produktvorschläge dürfen ohne Vergütung zur Verbesserung der Software verwendet werden; dadurch werden weder Rechte an Projektdateien übertragen noch wird auf eine ausdrücklich vereinbarte Vertraulichkeit verzichtet.
9. Gesetzliche Gewährleistungsrechte
Wenn Sie Verbraucher sind, bleiben Ihre zwingenden gesetzlichen Rechte in Bezug auf Mängel, Vertragsmäßigkeit, Aktualisierungen und digitale Produkte vollständig unberührt. Keine Bestimmung dieser Vereinbarung schließt diese Rechte aus oder verkürzt sie.
Erwerben Sie die Software zu Zwecken, die überwiegend Ihrer gewerblichen, geschäftlichen oder beruflichen Tätigkeit zuzurechnen sind, beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche zwölf Monate ab dem gesetzlichen Beginn der Verjährungsfrist. Diese kürzere Frist gilt nicht für Schadensersatzansprüche wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit oder wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, nicht bei arglistig verschwiegenen Mängeln oder einer ausdrücklichen Garantie und nicht, soweit gesetzlich zwingend eine längere Frist vorgeschrieben ist. Es wird keine Gewähr dafür übernommen, dass die Software unterbrechungsfrei, fehlerfrei oder für einen nicht ausdrücklich vereinbarten Zweck geeignet ist. Etwaige ausdrücklich vereinbarte Spezifikationen und zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
Sie sind dafür verantwortlich, angemessene Sicherungskopien von Projekten, Quell-Assets und exportiertem Output vorzuhalten.
10. Haftung
Der Herausgeber haftet unbeschränkt:
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit;
- bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
- nach dem Produkthaftungsgesetz;
- soweit der Herausgeber einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Beschaffenheit ausdrücklich garantiert hat; und
- in allen sonstigen Fällen, in denen die Haftung gesetzlich nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden kann.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Herausgeber nur für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erforderlich ist und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Vorbehaltlich der vorstehenden Absätze ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Diese Beschränkungen gelten auch für die gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Herausgebers. Sie schmälern keine zwingenden gesetzlichen Gewährleistungs- oder Verbraucherrechte.
11. Laufzeit und Kündigung
Diese Vereinbarung beginnt mit Ihrer Annahme und gilt für die in Ihrer Bestellbestätigung angegebene Lizenzlaufzeit. Eine gültige Endbenutzerlizenz endet nicht allein deshalb, weil die Geschäftsbeziehung zwischen dem Herausgeber und dem Entwickler endet, sich ändert oder übertragen wird. Bestehende Rechte der Endbenutzer gelten in ihrem vereinbarten Umfang fort und können von der Partei oder dem rechtmäßigen Nachfolger verwaltet werden, die oder der zur Fortführung des Vertriebs und des Kundendienstes berechtigt ist.
Der Herausgeber kann Ihre Lizenz wegen einer wesentlichen Verletzung dieser Vereinbarung kündigen, wenn die Verletzung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach einer Abmahnung behoben wird, es sei denn, eine fristlose Kündigung ist gesetzlich zulässig oder die Verletzung kann vernünftigerweise nicht behoben werden. Nach der Kündigung müssen Sie die Nutzung der Software einstellen und alle Kopien der Software löschen. Ihre Rechte an Output, der vor der Kündigung rechtmäßig erstellt wurde, bleiben unberührt.
Schlägt eine Zahlung fehl oder wird sie zurückgebucht, kann der Herausgeber die betroffene Berechtigung nach vorheriger Mitteilung und angemessener Gelegenheit zur Klärung sperren, es sei denn, ein sofortiges Handeln ist rechtlich gerechtfertigt. Die Ausübung gesetzlicher Widerrufs-, Rückerstattungs- oder Mängelrechte ist für sich genommen keine unbefugte Nutzung. Nach dem Ende der Lizenzlaufzeit sind ohne entsprechende Berechtigung keine neuen Downloads und keine neue Nutzung beschränkter Mitgelieferter Assets zulässig. Die rechtmäßige Einbindung solcher Assets in bestehenden Output sowie unabhängig davon anwendbare Lizenzen Dritter bleiben unberührt.
Zwingende Rechte zur Kündigung, zum Widerruf, zur Minderung oder zur Geltendmachung sonstiger Rechtsbehelfe bleiben unberührt.
12. Änderungen dieser Vereinbarung
Eine geänderte Vereinbarung gilt für eine bestehende Lizenz nur, wenn sie wirksam vereinbart wurde oder wenn eine Änderung gesetzlich vorgeschrieben ist und rechtmäßig ohne erneute Zustimmung vorgenommen werden darf. Neue Versionen, Upgrades oder gesondert erworbene Lizenzen können zu aktualisierten Bedingungen angeboten werden, die vor dem Erwerb oder der Nutzung mitgeteilt werden.
13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
Wenn Sie Verbraucher sind, wird Ihnen durch diese Rechtswahl nicht der Schutz der zwingenden Bestimmungen des Staates entzogen, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Die gesetzlichen Vorschriften über den Gerichtsstand für Verbraucher bleiben unberührt.
Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen sowie in allen sonstigen Fällen, in denen eine Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand Fulda, Deutschland. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften über den Gerichtsstand.
14. Salvatorische Klausel
Ist eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam oder nicht durchsetzbar, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Die unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung wird nur in dem Umfang und in der Weise ersetzt, wie es das anwendbare Recht zulässt. Dies führt weder zu einer Umkehr der Beweislast noch schränkt es zwingende Verbraucherrechte ein.
15. Verbundene Tools und KI- und MCP-Integrationen
Die Software kann Schnittstellen, einschließlich MCP, für Tools oder KI-Clients bereitstellen, die Sie nach eigener Wahl verbinden. Deren Zugriff muss im Rahmen der Ihnen eingeräumten Lizenz und Plätze bleiben. Prüfen Sie die Berechtigungen, die Sie erteilen, und die daraus resultierenden Vorgänge; Sie bleiben für die Anweisungen und Inhalte verantwortlich, die Sie bereitstellen.
Ein externes Tool oder ein externer Anbieter kann Daten, die Sie ihm zugänglich machen, nach seinen eigenen Bedingungen und Datenschutzpraktiken empfangen oder verarbeiten. Eine Schnittstelle umfasst kein KI-Abonnement eines Dritten und garantiert nicht die Vertraulichkeit, Richtigkeit, Inhaberschaft oder Eignung von Ergebnissen Dritter. Die eigenen gesetzlichen Verantwortlichkeiten des Herausgebers werden dadurch nicht ausgeschlossen.
16. Rückerstattungen und gesetzliche Rechtsbehelfe
Die zugehörige Rückerstattungsrichtlinie für Material Creator erläutert die gesetzlichen Widerrufs- und Rückerstattungsrechte und wie diese geltend gemacht werden können. Es wird keine zusätzliche freiwillige Geld-zurück-Garantie, keine Zufriedenheitsgarantie und kein Anspruch auf Rückerstattung nach freiem Ermessen angeboten. Die Kündigung eines Abonnements ist vom Widerruf eines Kaufs zu unterscheiden.
Zwingende Rechte in Bezug auf Mängel, Vertragsmäßigkeit, erforderliche Aktualisierungen, Nichtbereitstellung, Widerruf, Minderung, Vertragsbeendigung und Schadensersatz bleiben unberührt. Die Installation oder die Annahme dieser Vereinbarung allein stellt nicht die gesonderte Zustimmung und Kenntnisbestätigung dar, die für das vorzeitige Erlöschen eines gesetzlichen Widerrufsrechts bei digitalen Inhalten erforderlich sind.
17. Kontakt
Fragen zu Lizenzierung, Käufen, Datenschutz oder Support richten Sie bitte an:
BiteTheBytes GmbH
Mainzer Str. 9
36039 Fulda
Deutschland
E-Mail: support@bitethebytes.com