Anbieter und Lizenzgeber
BiteTheBytes GmbH
Mainzer Str. 9
36039 Fulda
Deutschland
Handelsregister: Amtsgericht Fulda, HRB 5804
Geschäftsführer: Stefan Kraus
Support: support@bitethebytes.com
Byte Installer (die „Software“) wird von der BiteTheBytes GmbH (der „Herausgeber“) bereitgestellt und lizenziert. Die Software umfasst die Authoring-Anwendung, die Befehlszeilenwerkzeuge, die Installer-Engine und die mit ihr bereitgestellten Komponenten. Das Urheberrecht und sonstige Rechte an der Software verbleiben beim Herausgeber und den jeweiligen Rechteinhabern. Der Produktname Byte Installer und die zugehörigen Produktkennzeichen gehören dem Herausgeber.
1. Geltungsbereich und Annahme
Dieser Endbenutzer-Lizenzvertrag (die „Vereinbarung“) wird zwischen Ihnen und dem Herausgeber geschlossen. Diese Vereinbarung regelt Ihre Installation und Nutzung der Software sowie etwaiger Updates, die im Rahmen dieser Vereinbarung bereitgestellt werden.
Die Annahme muss in einem rechtlich wirksamen Vertragsschlussverfahren erfolgen, in dem Ihnen diese Vereinbarung zur Verfügung gestellt wird. Wenn Sie nicht einverstanden sind, nehmen Sie diese Vereinbarung nicht an und installieren oder nutzen Sie die Software nicht; etwaige gesetzliche Rechte in Bezug auf Ihren Kauf bleiben unberührt. Die Bestellbestätigung oder die Bedingungen des Onlineshops nennen die erworbene Lizenzlaufzeit, die Anzahl der berechtigten Nutzer oder Plätze, den Preis, die Zahlungsbedingungen und etwaige zusätzliche Kaufbedingungen. Gesetzlich vorgeschriebene vorvertragliche Informationen und die im Bezahlvorgang bereitgestellte Widerrufsbelehrung werden durch diese Vereinbarung nicht ersetzt.
„Sie“ bezeichnet die natürliche oder juristische Person, die die Lizenz erwirbt. Eine Person, die diese Vereinbarung für eine Einrichtung annimmt, muss befugt sein, diese rechtlich zu verpflichten. Individuell vereinbarte Bedingungen und zwingendes Recht haben Vorrang. Diese Bedingungen gelten für bestehende Käufe nur, soweit sie wirksam vereinbart wurden; sie entziehen erworbene Rechte nicht rückwirkend.
Käufe im offiziellen Onlineshop wickelt FastSpring als verkaufender Händler (Merchant of Record) ab. Der in Ihrer Bestellbestätigung genannte Verkäufer schließt mit Ihnen den Vertrag über den Kauf; der Herausgeber übernimmt Lizenzierung und Support. Halten Sie Ihre Kontoangaben zutreffend und Ihre Zugangsdaten sicher. Die Verwaltung von Company-Plätzen erlaubt keine uneingeschränkte Weitergabe persönlicher Zugangsdaten.
2. Einräumung des Nutzungsrechts, Lizenzstufen Individual und Company
Vorbehaltlich der Zahlung des geltenden Preises und der Einhaltung dieser Vereinbarung räumt der Herausgeber Ihnen ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht ein, die Software zu installieren und zu nutzen. Mit Ausnahme der Rechte zur Weiterverbreitung von Installern nach Abschnitt 3 ist dieses Nutzungsrecht nicht unterlizenzierbar. Übertragungen unterliegen Abschnitt 4 und dem zwingenden Recht. Die Nutzung ist zulässig:
- für private oder gewerbliche Arbeiten;
- für die Lizenzlaufzeit und die Anzahl der Nutzer, Plätze oder Geräte, die in Ihrer Bestellbestätigung angegeben sind; und
- zum Erstellen, Bauen, Testen und Verbreiten von Installer-Paketen, Projektmanifesten, Installationsskripten und zugehörigen Dateien („Output“).
Sie dürfen eine Sicherungskopie anfertigen, soweit dies zur Sicherung der künftigen Nutzung erforderlich und nach zwingendem Recht zulässig ist. Nicht ausdrücklich im Rahmen dieser Vereinbarung eingeräumte Rechte bleiben vorbehalten.
Es gibt nur zwei Lizenzstufen:
- Individual: für eine natürliche Person, auch für einen Freiberufler oder Einzelunternehmer, der im eigenen Namen handelt. Nur diese Person darf den Platz nutzen. Private und gewerbliche Arbeiten sind zulässig. Die Lizenzstufe Individual ist nur verfügbar, solange der Jahresumsatz, den Sie zusammen mit einem etwaigen von Ihnen betriebenen Unternehmen mit Arbeiten erzielen, die mit der Software erstellt wurden, 200.000 USD nicht übersteigt.
- Company: für ein Unternehmen, eine Organisation oder eine sonstige Einrichtung, mit der in der Bestellung angegebenen Anzahl von Plätzen. Befugte Mitarbeiter und Auftragnehmer dürfen zugewiesene Plätze für die Arbeit der Einrichtung nutzen. Jeder aktive Nutzer benötigt einen verfügbaren Platz, und die Einrichtung ist dafür verantwortlich, dass diese Nutzer die Bedingungen einhalten. Eine Company-Lizenz ist erforderlich, wenn mehr als eine Person die Software für denselben Geschäftsbetrieb nutzt oder wenn die Umsatzgrenze der Lizenzstufe Individual überschritten wird.
Beide Lizenzstufen umfassen denselben Funktionsumfang der Software. Entfallen die Voraussetzungen für die Lizenzstufe Individual, müssen Sie für die weitere Nutzung innerhalb einer angemessenen Frist, nachdem Sie davon Kenntnis erlangt haben, zu einer Company-Lizenz wechseln. Individual-Lizenzen dürfen nicht zusammengelegt werden, um die für die Nutzer einer Organisation erforderlichen Company-Plätze zu umgehen. Gesondert ausgewiesene Dienste oder Add-ons Dritter können eigenen Bedingungen unterliegen.
Jede Individual-Lizenz oder jeder zugewiesene Company-Platz darf auf bis zu zwei Geräten aktiviert werden. Diese Aktivierungen dienen dem berechtigten Nutzer und begründen keine zwei Nutzerplätze. Die Zahl gleichzeitiger Nutzer darf die erworbene Anzahl an Plätzen nicht übersteigen. Ein altes Gerät kann über die verfügbare Oberfläche zur Geräteverwaltung oder das Kundenportal deaktiviert werden; die frei gewordene Aktivierung steht dann sofort zur Verfügung. Um Missbrauch zu verhindern, darf eine Aktivierung auf diese Weise je Individual-Lizenz oder Company-Platz höchstens einmal innerhalb eines beliebigen Zeitraums von sieben Tagen freigegeben werden. Der Support kann in begründeten Fällen, etwa bei einem Hardwareausfall oder Diebstahl, weitere Wechsel gestatten. Die Lizenz gilt für die unterstützten Betriebssysteme, wobei die Gerätegrenzen plattformübergreifend gelten.
Für die Anmeldung, die Aktivierung, Downloads und die regelmäßige Lizenzprüfung ist eine Internetverbindung erforderlich. Die jeweils aktuelle signierte Offline-Bestätigung bleibt nach einer erfolgreichen Online-Prüfung bis zu vierzehn Tage gültig und verlängert niemals eine abgelaufene Lizenzlaufzeit. Stellen Sie erneut eine Verbindung her, um sie zu erneuern. Gesondert vereinbarte Offline-Regelungen richten sich nach ihren schriftlichen Bedingungen.
3. Ihr Output
Im Verhältnis zwischen Ihnen und dem Herausgeber behalten Sie das Eigentum an Ihren eigenen Projektmanifesten und Skripten, Ihrer Payload-Software, Ihrem Bildmaterial und Ihren sonstigen originären Beiträgen zum Output. Der Herausgeber beansprucht an diesen Beiträgen weder Lizenzgebühren noch Eigentum allein deshalb, weil Sie die Software nutzen. Für eingebundene Komponenten der Software und Komponenten Dritter gelten weiterhin die jeweiligen Eigentumsverhältnisse und Lizenzbedingungen.
Sie dürfen Ihren eigenen originären Output ohne zusätzliches Entgelt und ohne Genehmigung des Herausgebers nutzen, vervielfältigen, verändern, veröffentlichen, teilen, lizenzieren und verkaufen sowie Installer für Ihre eigenen Anwendungen oder die Anwendungen Ihrer Kunden verbreiten. Der Herausgeber erhebt keine Lizenzgebühren pro Installer, pro Download oder pro Installation. Der Ablauf eines Abonnements entzieht diese Rechte an rechtmäßig erstelltem Output nicht.
Sie sind dafür verantwortlich, dass Payload-Software, Skripte, Grafiken, Schriftarten, Zertifikate und sonstige Inhalte, die Sie importieren, signieren oder verbreiten, rechtmäßig sind und keine Rechte Dritter verletzen. Sie bleiben verantwortlich für Ihre Installer-Einstellungen, Tests, Hinweise an Endbenutzer und die Lizenzen für Ihre Payload. Die Codesignatur erfordert Ihr eigenes autorisiertes Zertifikat oder Ihren eigenen Signaturdienst; diese Vereinbarung stellt weder das eine noch das andere bereit und erlaubt nicht die Verwendung der Identität einer anderen Partei.
Der Herausgeber räumt Ihnen das nicht ausschließliche, weltweite und lizenzgebührenfreie Recht ein, die Laufzeit-Stubs, den Deinstaller, die Benutzeroberfläche des Installers, die Komponenten für benutzerdefinierte MSI-Aktionen und sonstige Komponenten, die die Software bestimmungsgemäß in erzeugte Installer einbettet („Weiterverbreitbare Komponenten“), ausschließlich als Bestandteil oder zur Unterstützung von Output, der rechtmäßig im Rahmen Ihrer Lizenz erstellt wurde, zu vervielfältigen und zu verbreiten. Sie dürfen Empfängern und Vertreibern dieses Outputs gestatten, diese Komponenten zum Installieren, Aktualisieren, Reparieren oder Deinstallieren der gebündelten Anwendung zu kopieren und auszuführen. Empfänger benötigen für diese Vorgänge keine Authoring-Lizenz für Byte Installer. Diese Rechteeinräumung besteht für rechtmäßig erzeugten Output auch nach Ablauf Ihrer Authoring-Lizenz oder Ihrer Wartung fort. Sie erlaubt weder die Weiterverbreitung der Authoring-Anwendung, der CLI oder sonstiger Authoring-Werkzeuge von Byte Installer als eigenständiges Produkt oder eigenständiger Dienst noch die Extraktion proprietärer Weiterverbreitbarer Komponenten für eine zweckfremde Nutzung. Behalten Sie die erforderlichen Urheberrechts- und Lizenzhinweise bei. Unabhängig davon anwendbare Lizenzen Dritter bleiben unberührt.
Beispielprojekte, Designs für den Assistenten, Vorlagen, Symbole und sonstige mitgelieferte Inhalte („Mitgelieferte Assets“) dürfen vorbehaltlich der für sie angegebenen Lizenzen über die unterstützten Authoring-Funktionen für Ihre eigenen Installer verwendet und angepasst werden. Mitgelieferte Assets, die dem Herausgeber gehören, dürfen als Bestandteil Ihres Outputs verbreitet werden, jedoch nicht als eigenständige Stock-Asset-Bibliothek oder als Ersatz für Quellinhalte. Gesonderte Asset-Lizenzen und Lizenzen Dritter haben Vorrang, einschließlich der Befugnisse nach CC0 und nach Open-Source-Lizenzen. Die Rechte zur Verbreitung des Outputs gewähren keine Rechte an der Payload-Software, die Sie bündeln; erwerben Sie diese Rechte gesondert.
4. Beschränkungen
Sofern und soweit nicht zwingendes Recht eine Handlung trotz dieser Beschränkung ausdrücklich erlaubt, dürfen Sie nicht:
- die Software einem Reverse Engineering unterziehen, sie dekompilieren, disassemblieren oder auf sonstige Weise versuchen, ihren Quellcode, ihre geschützte Implementierung oder ihre interne Struktur zu ermitteln;
- Lizenzierungs-, Aktivierungs-, Zugangskontroll- oder technische Schutzmaßnahmen umgehen, deaktivieren oder manipulieren;
- die Software kopieren, weiterverbreiten, unterlizenzieren, vermieten, verleasen, verleihen, verkaufen oder auf sonstige Weise einem Dritten zugänglich machen, ausgenommen eine nach Abschnitt 3 ausdrücklich erlaubte Weiterverbreitung oder eine vom Herausgeber genehmigte oder nach zwingendem Recht vorgeschriebene Übertragung;
- die Software selbst verändern, anpassen, übersetzen oder abgeleitete Werke davon erstellen, es sei denn, die Software oder zwingendes Recht gestattet dies ausdrücklich;
- Urheberrechts-, Marken-, Namensnennungs- oder Lizenzhinweise entfernen, verändern oder unkenntlich machen; oder
- geschützte Elemente der Software oder unter Verstoß gegen diese Vereinbarung erlangte Informationen nutzen, um ihre Implementierung zu kopieren oder ein rechtsverletzendes Konkurrenzprodukt zu erstellen.
Keine Bestimmung dieser Vereinbarung beschränkt Rechte, die nicht rechtswirksam ausgeschlossen werden können. Insbesondere können Handlungen, die zur Herstellung der Interoperabilität eines unabhängig geschaffenen Computerprogramms unerlässlich sind, nach § 69e des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) zulässig sein, wenn die dort genannten gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Durch eine solche rechtmäßige Dekompilierung gewonnene Informationen dürfen nur innerhalb der durch das anwendbare Recht gezogenen Grenzen verwendet und weitergegeben werden. Die §§ 69d bis 69g UrhG bleiben unberührt.
Die Beschränkungen zur Veränderung der Software verbieten nicht, im Rahmen Ihrer Lizenz eigene Projektmanifeste, Installationsskripte, Erweiterungen und eigene Designs für den Assistenten mit unterstützten Mitteln zu erstellen und zu verbreiten. Verwenden Sie die Software nicht, um rechtswidrige Schadsoftware, unbefugte Payloads oder täuschende Installer zu verbreiten. Diese Anforderungen beschränken weder rechtmäßige Sicherheitsforschung noch unabhängig davon eingeräumte Rechte Dritter.
5. Eigentum und Hinweise
Die Software wird lizenziert, nicht verkauft. Das Urheberrecht und sonstige Rechte des geistigen Eigentums verbleiben beim Herausgeber oder bei den jeweiligen Rechteinhabern. Dem Herausgeber gehören die Produktbezeichnung Byte Installer und die zugehörigen Produktkennzeichen. Die Befugnisse zur Weiterverbreitung nach Abschnitt 3 übertragen kein Eigentum an eingebundenen Komponenten.
Keine Bestimmung dieser Vereinbarung überträgt Ihnen das Eigentum an der Software, am Quellcode, an Marken oder an sonstigem geistigem Eigentum. Sie erhalten nur die in den Abschnitten 2 und 3 ausdrücklich beschriebenen Lizenzen.
6. Komponenten Dritter
Die Software enthält Komponenten Dritter und Open-Source-Komponenten. Deren Lizenzen, Namensnennungshinweise und mitgelieferter Quellcode sind in THIRD-PARTY-NOTICES.html und im Verzeichnis „licenses“ ausgewiesen, zusammen mit den mit der Anwendung bereitgestellten Lizenzdateien von Electron und Chromium. Diese Bedingungen gelten für die betreffenden Komponenten und haben Vorrang vor entgegenstehenden Bestimmungen dieser Vereinbarung. Diese Vereinbarung beschränkt keine Rechte, die durch diese Lizenzen unabhängig eingeräumt werden, einschließlich der Veränderung und des Reverse Engineering zur Fehlersuche bei zulässigen Veränderungen. Laufzeitumgebungen und vorausgesetzte Komponenten Dritter, einschließlich Komponenten von Microsoft, können gesonderten Bedingungen für die Weiterverbreitung unterliegen; die Nutzung von Byte Installer setzt diese nicht außer Kraft.
7. Updates, Wartung und Support
Lizenzstufen sind von Kaufmodellen zu unterscheiden. Maßgeblich ist das in der Bestellung angegebene Kaufmodell:
- Dauerlizenz: Ein einmaliger Kauf gewährt die fortdauernde Nutzung der von der Lizenz umfassten Versionen der Software. Zwölf Monate Updates und Upgrades sind enthalten, sofern die Bestellung nicht ausdrücklich einen längeren Zeitraum gewährt. Optionale Wartungsverlängerungen gewähren den im Verlängerungsangebot beschriebenen zusätzlichen Update-Zeitraum. Der Ablauf der Wartung beendet nicht das Recht zur Nutzung der bereits von der Dauerlizenz umfassten Versionen.
- Abonnement: Die Nutzung der Software und der Zugang zu den enthaltenen Versionen erfordern ein aktives Abonnement. Sie können die Verlängerung über den dafür vorgesehenen Kauf- oder Kontodienst kündigen. Der Zugang besteht bis zum Ende der bezahlten Laufzeit fort; danach ist für die weitere Nutzung eine Verlängerung oder eine andere gültige Lizenz erforderlich. Ihre Projektdateien und die Rechte an Ihren eigenen Arbeiten verbleiben bei Ihnen.
- Lifetime- oder Aktionslizenz: Dies ist keine dritte Lizenzstufe. Sie besteht nur, wenn der Herausgeber sie ausdrücklich einräumt, und bleibt entweder der Lizenzstufe Individual oder der Lizenzstufe Company zugeordnet. Eine ausdrücklich eingeräumte Lifetime-Lizenz umfasst die fortdauernde Nutzung der erfassten Versionen sowie künftiger Versionen von Byte Installer, die der Herausgeber allgemein veröffentlicht, solange er das Produkt vertreibt. Etwaige Ansprüche auf Inhalte, die Anzahl der Plätze, Testpflichten oder sonstige Aktionsbedingungen müssen in der Lizenzeinräumung angegeben sein; ein Anspruch auf nicht damit zusammenhängende Produkte oder auf Abonnements Dritter ergibt sich daraus nicht. Die Einstellung des Vertriebs entzieht nicht das Recht zur Nutzung bereits lizenzierter Versionen.
Sofern ihnen nicht wirksam gesonderte Bedingungen beigefügt sind, unterliegen Fehlerkorrekturen, Updates und Upgrades dieser Vereinbarung. Ein Update kann ein unterstütztes Betriebssystem, Systemkomponenten oder eine sonstige technische Umgebung voraussetzen.
Support wird über das vom Herausgeber dafür vorgesehene Kundenportal oder den dafür vorgesehenen Supportkanal erbracht. Abgesehen von den vorstehend oder in der Bestellung genannten Ansprüchen werden keine bestimmten künftigen Funktionen, Veröffentlichungstermine oder Service-Level garantiert. Zwingende gesetzliche Pflichten, einschließlich erforderlicher Aktualisierungen und Rechtsbehelfe, bleiben unberührt.
8. Datenschutz und Kundendaten
Der Herausgeber ist der Verantwortliche für personenbezogene Daten, die im Zusammenhang mit Kauf, Lizenzierung, Kundenportal und Support bei Endbenutzern erhoben werden. Der geltende Datenschutzhinweis erläutert die Zwecke, Rechtsgrundlagen, Speicherdauer und Ihre Datenschutzrechte.
Konto-, Geräteregistrierungs- und Lizenzierungsinformationen werden wie in den geltenden Datenschutzhinweisen beschrieben verarbeitet. Der verkaufende Händler (Merchant of Record) und etwaige externe Dienste haben die in ihren eigenen Hinweisen erläuterten Rollen.
Für die gewöhnliche Nutzung müssen Sie keine Projektdateien bereitstellen. Dateien, die Sie nach eigener Entscheidung für den Support bereitstellen, dürfen von befugtem Personal zur Fehlerbehebung verwendet werden, vorbehaltlich der Vertraulichkeit und der anwendbaren datenschutzrechtlichen Anforderungen. Ihre Bereitstellung überträgt kein Eigentum und räumt keine Lizenz für Marketingzwecke oder für das Training von KI ein. Freiwillig eingereichte Produktvorschläge dürfen ohne Vergütung zur Verbesserung der Software verwendet werden; dadurch werden weder Rechte an Projektdateien übertragen noch wird auf eine ausdrücklich vereinbarte Vertraulichkeit verzichtet.
9. Gesetzliche Gewährleistungsrechte
Wenn Sie Verbraucher sind, bleiben Ihre zwingenden gesetzlichen Rechte in Bezug auf Mängel, Vertragsmäßigkeit, Aktualisierungen und digitale Produkte vollständig unberührt. Keine Bestimmung dieser Vereinbarung schließt diese Rechte aus oder verkürzt sie.
Erwerben Sie die Software zu Zwecken, die überwiegend Ihrer gewerblichen, geschäftlichen oder beruflichen Tätigkeit zuzurechnen sind, beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche zwölf Monate ab dem gesetzlichen Beginn der Verjährungsfrist. Diese kürzere Frist gilt nicht für Schadensersatzansprüche wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit oder wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, nicht bei arglistig verschwiegenen Mängeln oder einer ausdrücklichen Garantie und nicht, soweit gesetzlich zwingend eine längere Frist vorgeschrieben ist. Es wird keine Gewähr dafür übernommen, dass die Software unterbrechungsfrei, fehlerfrei oder für einen nicht ausdrücklich vereinbarten Zweck geeignet ist. Etwaige ausdrücklich vereinbarte Spezifikationen und zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
Sie sind dafür verantwortlich, angemessene Sicherungskopien von Projekten, Quell-Assets und exportiertem Output vorzuhalten.
10. Haftung
Der Herausgeber haftet unbeschränkt:
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit;
- bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
- nach dem Produkthaftungsgesetz;
- soweit der Herausgeber einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Beschaffenheit ausdrücklich garantiert hat; und
- in allen sonstigen Fällen, in denen die Haftung gesetzlich nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden kann.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Herausgeber nur für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erforderlich ist und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Vorbehaltlich der vorstehenden Absätze ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Diese Beschränkungen gelten auch für die gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Herausgebers. Sie schmälern keine zwingenden gesetzlichen Gewährleistungs- oder Verbraucherrechte.
11. Laufzeit und Kündigung
Diese Vereinbarung beginnt mit Ihrer Annahme und gilt für die in Ihrer Bestellbestätigung angegebene Lizenzlaufzeit. Eine Änderung der Eigentums-, Vertriebs- oder Kundendienstregelungen hebt für sich genommen keine gültige Endbenutzerlizenz auf; bestehende Rechte gelten in ihrem vereinbarten Umfang fort und können vom rechtmäßigen Nachfolger verwaltet werden.
Der Herausgeber kann Ihre Lizenz wegen einer wesentlichen Verletzung dieser Vereinbarung kündigen, wenn die Verletzung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach einer Abmahnung behoben wird, es sei denn, eine fristlose Kündigung ist gesetzlich zulässig oder die Verletzung kann vernünftigerweise nicht behoben werden. Nach der Kündigung müssen Sie die Nutzung der Software einstellen und alle Kopien der Software löschen. Ihre Rechte an Output, der vor der Kündigung rechtmäßig erstellt wurde, bleiben unberührt.
Schlägt eine Zahlung fehl oder wird sie zurückgebucht, kann der Herausgeber die betroffene Berechtigung nach vorheriger Mitteilung und angemessener Gelegenheit zur Klärung sperren, es sei denn, ein sofortiges Handeln ist rechtlich gerechtfertigt. Die Ausübung gesetzlicher Widerrufs-, Rückerstattungs- oder Mängelrechte ist für sich genommen keine unbefugte Nutzung. Nach dem Ende der Lizenzlaufzeit sind ohne entsprechende Berechtigung keine neuen Downloads und keine neue Nutzung beschränkter Mitgelieferter Assets zulässig. Die rechtmäßige Einbindung solcher Assets in bestehenden Output sowie unabhängig davon anwendbare Lizenzen Dritter bleiben unberührt.
Zwingende Rechte zur Kündigung, zum Widerruf, zur Minderung oder zur Geltendmachung sonstiger Rechtsbehelfe bleiben unberührt.
12. Änderungen dieser Vereinbarung
Eine geänderte Vereinbarung gilt für eine bestehende Lizenz nur, wenn sie wirksam vereinbart wurde oder wenn eine Änderung gesetzlich vorgeschrieben ist und rechtmäßig ohne erneute Zustimmung vorgenommen werden darf. Neue Versionen, Upgrades oder gesondert erworbene Lizenzen können zu aktualisierten Bedingungen angeboten werden, die vor dem Erwerb oder der Nutzung mitgeteilt werden.
13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
Wenn Sie Verbraucher sind, wird Ihnen durch diese Rechtswahl nicht der Schutz der zwingenden Bestimmungen des Staates entzogen, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Die gesetzlichen Vorschriften über den Gerichtsstand für Verbraucher bleiben unberührt.
Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen sowie in allen sonstigen Fällen, in denen eine Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand Fulda, Deutschland. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften über den Gerichtsstand.
14. Salvatorische Klausel
Ist eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam oder nicht durchsetzbar, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Die unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung wird nur in dem Umfang und in der Weise ersetzt, wie es das anwendbare Recht zulässt. Dies führt weder zu einer Umkehr der Beweislast noch schränkt es zwingende Verbraucherrechte ein.
15. Rückerstattungen und gesetzliche Rechtsbehelfe
Die zugehörige Rückerstattungsrichtlinie für Byte Installer erläutert die gesetzlichen Widerrufs- und Rückerstattungsrechte und wie diese geltend gemacht werden können. Es wird keine zusätzliche freiwillige Geld-zurück-Garantie, keine Zufriedenheitsgarantie und kein Anspruch auf Rückerstattung nach freiem Ermessen angeboten. Die Kündigung eines Abonnements ist vom Widerruf eines Kaufs zu unterscheiden.
Zwingende Rechte in Bezug auf Mängel, Vertragsmäßigkeit, erforderliche Aktualisierungen, Nichtbereitstellung, Widerruf, Minderung, Vertragsbeendigung und Schadensersatz bleiben unberührt. Die Installation oder die Annahme dieser Vereinbarung allein stellt nicht die gesonderte Zustimmung und Kenntnisbestätigung dar, die für das vorzeitige Erlöschen eines gesetzlichen Widerrufsrechts bei digitalen Inhalten erforderlich sind.
16. Kontakt
Fragen zu Lizenzierung, Käufen, Datenschutz oder Support richten Sie bitte an:
BiteTheBytes GmbH
Mainzer Str. 9
36039 Fulda
Deutschland
E-Mail: support@bitethebytes.com